Allgemeine Geschäftsbedingungen &
Einwilligungserklärung nach DSGVO
für stimma Workshops

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Workshops von stimma

Stand Oktober 2021

1. Anmeldung und Vertrag für Workshops

Die Anmeldung zu einem Workshop erfolgt über das bereitgestellte Anmeldeformular, schriftlich per Post oder per eMail. Der Workshopvertrag kommt mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung durch stimma zustande. 
Diese erhalten Sie kurzfristig nach Eingang Ihrer Anmeldung. Die Anmeldedaten werden elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. 

2. Preise und Konditionen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung durch stimma ausgewiesenen Preise und Konditionen. Die Workshopgebühren beinhalten ein Mittagessen sowie Getränke.
Reise- und Übernachtungskosten sind nicht inbegriffen. 

3. Zahlungsbedingungen

Die Workshopgebühren sind in voller Höhe spätestens 2 Tage vor Workshopbeginn bzw. zum, in der Rechnung genannten, Zahlungsziel zu überweisen. 

4. Veranstaltungsort, Workshoporganisation

Es gilt der auf dem Anmeldeformular genannte Veranstaltungsort. stimma behält sich vor, den Workshopstandort aus organisatorischen Gründen zu ändern. Die Teilnehmer werden hierüber unmittelbar informiert. Die Workshops beginnen immer und 9:30 Uhr. Pausen sind in ausreichender Anzahl eingeplant.

5. Unterkunft

Die Unterkunft während des Workshops ist durch den Teilnehmenden selbst zu organisieren und zu buchen. 

6. Teilnehmerzahl

Der Teilnehmerkreis ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. Nur so ist aus Sicht von stimma ein gezieltes Arbeiten im Workshop möglich. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 10 Teilnehmer. 

7. Stornierung und Umbuchung

Stornierungen haben stets schriftlich und per Post oder eMail zu erfolgen. Für Stornierungen durch den Teilnehmenden gelten folgende Fristen

  • Bis zwei Wochen vor Workshopbeginn ist die Stornierung kostenlos.

  • Bei Stornierung innerhalb von ein bis zwei Wochen vor Workshopbeginn werden 50% der Workshopgebühren fällig.

  • Bei Stornierung innerhalb von einer Woche oder bei Nichterscheinen werden die Workshopgebühren in voller Höhe fällig.

Die Stornierung ist bei Benennung und verbindlicher Anmeldung eines Ersatzteilnehmers kostenfrei. 

Umbuchungen auf einen anderen Termin des Workshops sind grundsätzlich nicht möglich.

8. Organisatorisches 

stimma behält sich vor, Workshops aus zwingenden organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Hierzu zählen u. a. höhere Gewalt, Krankheit des Dozenten / der Dozentin und eine zu geringe Teilnehmerzahl. stimma wird die Teilnehmenden in diesem Fall umgehend benachrichtigen und bereits gezahlte Workshopgebühren erstatten. Weitergehende Ansprüche aufgrund eines durch stimma abgesagten Workshoptermins sind ausgeschlossen. Hierzu zählt jede Art von Schadensersatz (z. B. Für bereits gebuchte Unterkunft, Bahn- oder Flugtickets) und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden. stimma behält sich vor einen qualifizierten Ersatzdozenten, eine qualifizierte Ersatzdozentin zu ernennen. 

9. Haftung

Der mit dem Teilnehmenden geschlossene Vertrag ist ein ein Dienstleistungsvertrag. stimma verpflichtet sich, die Trainings-Leistungen entsprechend des zugrundeliegenden Workshopangebots zu erbringen. Für den eigenen Trainingserfolg ist der Teilnehmende verantwortlich. 

stimma bereitet die Workshops sorgfältig vor und führt diese entsprechend sorgfältig durch. stimma haftet nicht für die Verwertung des im Rahmen des Workshops durch die Teilnehmer erworbenen Wissens. Die Teilnahme an den Workshops erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmenden. Die Teilnehmenden haften für durch sie verursachte Schäden unabhängig vom Verschulden durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit. stimma haftet gegenüber Teilnehmenden für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten maximal bis zur Höhe der Workshopgebühren. 

10. Sonstiges

Der Vertrag selbst und jede Änderung und Ergänzung des Vertrages über Workshops bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das Gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.